§ 1 Vertragsabschluss
(1) Mit der Buchung bietet der Gast dem Betreiber verbindlich den Abschluss eines Benutzungsvertrages an. Die Buchung kann mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Internet) erfolgen.
(2) Der Benutzungsvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch den Betreiber oder dessen Mitarbeiter zustande. Sie bedarf keiner besonderen Form.
§ 2 Preise
(1) Die aktuellen Preise sind dem Aushang sowie unter cocosbeachbarlounge.de zu entnehmen.
(2) Der fällige Betrag ist vor oder bei Inanspruchnahme der Leistung zu entrichten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Für verbindliche Reservierungen (z. B. Tisch- oder Eventbuchungen) kann eine Anzahlung fällig werden. Weitergehende Informationen werden bei der Reservierung mitgeteilt.
§ 3 Rücktritt / Storno
(1) Der Gast kann jederzeit vor dem gebuchten Termin von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Betreiber zu erklären.
(2) Tritt der Gast vor dem gebuchten Termin zurück oder erscheint nicht, so kann der Betreiber eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese wird wie folgt berechnet:
Weniger als 3 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Betrages
(3) Dem Gast bleibt es unbenommen, dem Betreiber nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Allgemeine Verhaltensregeln
(1) Das Betreten und die Nutzung des Geländes der Cocos Beachbar Lounge erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Den Anweisungen des Betreibers, dessen Bevollmächtigten sowie der Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen können Gäste des Geländes verwiesen werden, ohne Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Beträge.
(3) Jegliches Verhalten, das andere Gäste gefährdet, belästigt oder den ordnungsgemäßen Betrieb stört, ist untersagt. Der Betreiber behält sich das Recht vor, entsprechende Personen vom Gelände zu verweisen.
§ 5 Foto- und Videoaufnahmen / Werbe- und Veranstaltungsmaterial
(1) Bei Veranstaltungen der Cocos Beachbar Lounge – insbesondere Partys, Public-Viewing-Events und sonstigen Eventsformaten – werden durch den Betreiber oder von ihm beauftragte Dritte Foto- und Videoaufnahmen zu Werbezwecken angefertigt.
(2) Mit dem Betreten des Geländes der Cocos Beachbar Lounge während einer solchen Veranstaltung erklärt der Gast sein Einverständnis damit, dass er auf diesen Aufnahmen abgebildet sein kann und dass diese Aufnahmen vom Betreiber zu Werbezwecken genutzt werden dürfen – insbesondere in sozialen Medien, auf der Website sowie in sonstigen Marketingmaterialien.
(3) Auf die Anfertigung von Aufnahmen wird durch deutlich sichtbare Hinweisschilder am Eingang des Geländes aufmerksam gemacht.
(4) Gäste, die einer Abbildung ihrer Person widersprechen möchten, können sich vor Ort an das Personal wenden. Der Betreiber wird in diesem Fall prüfen, ob eine entsprechende Aufnahme vorliegt, und diese gegebenenfalls aus dem Veröffentlichungsmaterial entfernen. Ein genereller Anspruch auf Nichtabbildung kann aufgrund der Veranstaltungssituation nicht garantiert werden.
(5) Das Anfertigen von Foto- oder Filmaufnahmen durch Gäste zu gewerblichen Zwecken ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Betreibers untersagt.
§ 6 Alkohol- und Rauchverbot
(1) Das Mitbringen und der Konsum von selbst mitgebrachten alkoholischen Getränken ist auf dem gesamten Gelände untersagt.
(2) Für das Rauchen gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie die am Eingang ausgewiesenen Regelungen des Betreibers.
(3) Personen, die erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, kann der Zutritt verweigert oder der Betrieb beendet werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
§ 7 Hausrecht
(1) Der Betreiber und dessen Bevollmächtigte üben das Hausrecht aus.
(2) Eine Haftung des Betreibers, seiner Bevollmächtigten sowie seiner Mitarbeiter gegenüber Gästen bei Unfällen, Verlust, Diebstahl sowie Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Betreibers zurückzuführen sind.
§ 8 Haftungsbegrenzung
(1) Der Betreiber haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle oder Verletzungen von Gästen, die auf die Missachtung von Verhaltensregeln oder Anweisungen zurückzuführen sind.
(2) Die Haftung des Betreibers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind.
§ 9 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter cocosbeachbarlounge.de.
§ 10 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Betreibers.